
Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil) zur Sicherstellung der formalen Vergleichbarkeit einzelner Jahresabschlüsse im Zeitablauf. Er umfasst: die sog. Bilanzidentität, wonach die Wertansätze der Schlussbilanz mit denen der Eröffnungsbilanz des Folgejahres übereinstimmen müssen (§ 252 I Nr. ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/G/Grundsatz_der_formellen_Bilanzkontinui

Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil) zur Sicherstellung der formalen Vergleichbarkeit einzelner Jahresabschlüsse im Zeitablauf. Er umfaßt: die sog. Bilanzidentität, wonach die Wertansätze der Schlußbilanz mit denen der Eröffnungsbilanz des Folgejahres übereinstimmen müssen (§ 252INr. 1 HGB) die Beibehaltung eines einmal gewähl...
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